Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Begriff des „Anzeigers“ und die Täternennung bei der Selbstanzeige
Die aktuell überarbeitete, wesentlich erweiterte 4. Auflage des von Leitner/Brandl/Kert herausgegebenen Standardwerks „Handbuch Finanzstrafrecht“ zeichnet sich durch besonderen Praxisbezug aus. Komplexe Fragestellungen werden anhand zahlreicher Praxisfälle erläutert. Derartige Fallbeispiele mit hoher Praxisrelevanz werden nunmehr in der ZWF fortlaufend gelöst und erläutert.
Der nachfolgende Fall beschäftigt sich mit der Frage, welche Bedeutung dem Begriff des „Anzeigers“ bei einer Selbstanzeige zur Erfüllung der Täternennung gem § 29 Abs 5 FinStrG zukommt.
1. Sachverhalt
Fall: Ein Steuerberater gibt für seinen Klienten, die X-GmbH, eine korrigierte Körperschaftsteuererklärung (in Papierform) ab. Der Korrekturbedarf wurde durch eine vom Geschäftsführer begangene Abgabenhinterziehung ausgelöst, an der sich auch der Steuerberater (Einzelunternehmer) beteiligt hatte. Folglich ist davon auszugehen, dass sich der Geschäftsführer der X-GmbH und der Steuerberater eines Finanzvergehens schuldig gemacht haben und dieses Finanzvergehen der X-GmbH im Sinne des VbVG zuzurechnen ist.
2. Fragestellung
Für wen entfaltet die Abgabe der korrigierten Körperschaftsteuererklärung strafbefreiende Wirkung iSd § 29 FinStrG?