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IRZ 3, März 2013, Seite 88

Highest and best use-Annahme nach IFRS 13

Der Fall – die Lösung

Frank Richter

1. Der Fall

Die A-AG erwirbt das Konkurrenzunternehmen B-AG. Im Rahmen des Unternehmenserwerbs werden u.a. eine Marke sowie ein Grundstück mit Lagerhalle identifiziert. Die Marke möchte die A-AG nicht aktiv nutzen. Gleichwohl will sie die Markenrechte behalten, um eine Nutzung durch die Konkurrenz zu verhindern und gleichzeitig den Absatz der eigenen Markenprodukte zu steigern (sog. defensive Nutzung). Bei defensiver Nutzung geht die A-AG von einem Wert von (a) 15 Mio. € bzw. (b) 22 Mio. € aus, während ein Dritter bei defensiver Nutzung für die Marke 12 Mio. € und bei aktiver Nutzung 20 Mio. € zahlen würde.

Da die A-AG bislang nicht über ausreichend eigene Lagerkapazität verfügt, kommt das erworbene Grundstück sehr gelegen. Die finanziell attraktivere Möglichkeit des Verkaufes an einen Projektentwickler für exklusive Eigentumswohnungen wird daher verworfen. Bei Nutzung als Lagergrundstück ergibt sich ein Wert von 0,5 Mio. € für das Grundstück und 0,2 Mio. € für das Gebäude. Ein Projektentwickler würde dagegen 1 Mio. € für das bebaute Grundstück oder 1,1 Mio. € für ein entsprechendes unbebautes und zum Wohnungsbau vorbereitetes Grundstück zahlen, da er zusätzliche Kosten (u.a. für den...

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