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Novellierungen zur Vorstandsvergütung und Unabhängigkeit des Aufsichtsrats – Die Neufassung des DCGK 2019
Nach langen Diskussionen hat die Regierungskommission am eine Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beschlossen. Gegenüber der vorherigen Fassung des DCGK 2017 haben sich zahlreiche Anpassungen ergeben. Einen Schwerpunkt der Novellierungen des Kodex stellt die Vorstandsvergütung dar, wobei der DCGK die noch nicht abgeschlossene nationale Umsetzung der neugefassten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (sog. ARUG II) bereits einbezieht. Überdies hat die Regierungskommission, ohne dass hierfür eine konkrete regulatorische Notwendigkeit bestanden hätte, die Unabhängigkeitsanforderungen des Aufsichtsrats erstmals als „Checkliste“ operationalisiert.
1. Reform des DCGK
Der deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wird seit einigen Jahren im Fachschrifttum kritisiert. Insofern war die lang angekündigte Reform des Regelwerks naheliegend. Nach der Veröffentlichung eines Entwurfs für eine Neufassung des DCGK am hatte sich im Fachschrifttum allerdings eine kontroverse Diskussion zu einzelnen Reformplänen gebildet. In der Finalfassung des DCGK 2019 hat die Regierungskommission an einigen kritischen Stellen nachgebessert, z.B. wurde die Einführung des geplanten sog. ...