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iFamZ 2, März 2012, Seite 67

Was geschieht mit Unterhaltsrückständen bei Aufenthaltswechsel des Kindes?

Abgrenzung zwischen Schenkung und Darlehen des betreuenden Elternteils an das Kind

Markus Huber

Der gesellschaftliche Wandel und die flexiblere Gestaltung der familiären Verhältnisse stellen das Unterhaltsrecht vor neue Herausforderungen. Wie wirken sich die Änderung der Obsorge und/oder ein Wechsel des Aufenthalts der Kinder auf entstandene Unterhaltsrückstände aus?

I. Praxisbeispiel

Die Ehe der Eltern ist geschieden, die beiden gemeinsamen Kinder leben bei der obsorgeberechtigten Kindesmutter. Der Kindesvater ist verpflichtet, monatlich einen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 350 Euro pro Kind zu bezahlen. Er kommt seiner Unterhaltspflicht nicht zur Gänze nach, wodurch sich ein Unterhaltsrückstand in beträchtlicher Höhe anhäuft. Nach einer gewissen Zeit wechseln die Kinder ihren Wohnsitz zum Kindesvater, dem auch die Obsorge über die Kinder gerichtlich zuerkannt wird. Was passiert jetzt mit dem Unterhaltsrückstand des Kindesvaters?

II. Rückwirkende Geltendmachung von Geldunterhalt

Die unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen sind zwischen den Eltern, die zum Unterhalt ihrer Kinder anteilig beizutragen haben, aufgeteilt. Während jener Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder gepflegt und betreut werden, dadurch seinen Beitrag leistet, ist der nichtbetreuende Elternteil zu Geldunter...

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