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GesRZ 3, Juni 2015, Seite 209

Zur Rechtsmittellegitimation eines Vorstandsmitglieds einer Privatstiftung im Firmenbuchverfahren

Maximilian Eiselsberg

§ 14 Abs 2 und 3, §§ 15, 27 und § 33 Abs 3 PSG

§ 73 Abs 4 AktG

§§ 10, 15 Abs 1 und § 18 FBG

§ 2 Abs 1 Z 3 AußStrG

1. Mitgliedern des Stiftungsvorstands kommt im Eintragungsverfahren über eine Änderung der Stiftungsurkunde im eigenen Namen keine Antrags- und Rechtsmittellegitimation zu.

2. Wird die Funktionsdauer bestellter Mitglieder des Stiftungsvorstands durch Änderung der Stiftungsurkunde nachträglich begrenzt, so ist dabei eine verbleibende angemessene Mindestfunktionsdauer zu gewährleisten.

(OLG Wien 28 R 64/14h, 28 R 65/14f; HG Wien 72 Fr 411/14d, 72 Fr 537/14p)

Im Firmenbuch ist seit die E. Privatstiftung (im Folgenden: Stiftung) eingetragen. Von Anfang an war Dr. C. K. kollektivvertretungsbefugtes Vorstandsmitglied, das auf unbestimmte Zeit bestellt worden war.

Seit 2013 bestehen Differenzen zwischen den Vorstandsmitgliedern über die Vertretung der Stiftung. Hierzu gibt es mehrere Anträge auf Löschung und/oder Eintragung sowie auf Abberufung (§ 27 Abs 2 PSG) von Vorstandsmitgliedern. Das Erstgericht bestellte mit Beschluss vom Dr. R. B. und Dr. K. E. gem § 27 Abs 1 PSG zu kollektivvertretungsbefugten Vorstandsmitgliedern.

Die Stiftung wurde im Jahr 2000 von vier natürlichen Personen mit Wohnsitz in Indonesi...

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