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GesRZ 1, Februar 2016, Seite 55

Zur Unterbrechung des Verfahrens über eine Eintragung in das Firmenbuch

§ 19 FBG

§ 15 Abs 5 PSG

1. Die Frage der Zulässigkeit der Abberufung von Mitgliedern des Vorstands einer Privatstiftung ist im Firmenbuchverfahren über die Eintragung der Abberufung nur eine Vorfrage.

2. Die Frage der Rechtswidrigkeit (Zulässigkeit) der Abberufung ist für das Firmenbuchgericht bindend im streitigen Verfahren, in dem sie Hauptfrage ist, zu klären. Bis zur Klärung der Frage im streitigen Verfahren kann das Firmenbuchverfahren unterbrochen werden.

(OLG Linz 6 R 18/15g; LG Linz 13 Fr 3470/13k)

Im Firmenbuch des Erstgerichts ist seit die von G. auf den Todesfall errichtete G. Privatstiftung eingetragen. Der Stifter starb am .

Pkt 7. der Stiftungsurkunde lautet ua:

„Zum ersten Stiftungsvorstand berufe ich die schon unter Punkt 6. bezeichneten Herren Dr. C. und Mag. G, wobei dem Stiftungskurator sodann die Bestellung eines dritten Vorstandsmitglieds obliegt.

Die Bestellung sowie Abberufung des Stiftungsvorstands obliegt in weiterer Folge den Begünstigten, die die Mitglieder des Stiftungsvorstands mit einfacher Mehrheit wählen und abberufen. Die Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Jeder Stiftungsbegünsti...

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