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Unzulässiger Revisionsrekurs über den Kostenpunkt
iFamZ 2012/19
Nach stRsp ist der Revisionsrekurs über den Kostenpunkt jedenfalls unzulässig. Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen über die Kosten eines Kurators/Sachwalters oder dessen Belohnung/Entschädigung, also alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird.