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SWK 27, 22. September 2015, Seite 1272

Die Novellierung der Bilanzstraftatbestände durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Wesentlicher Änderungsbedarf bei den Bestimmungen zur tätigen Reue – regelkonforme Fehlerkorrektur und Fehlerveröffentlichung müssen zur Straflosigkeit führen!

Bernhard Gröhs

Aus Sicht der Wirtschaftsrechtspublikation, die so wie die SWK eine große Anzahl von Praktikern in Österreich erreicht, ist das neue Bilanzstrafrecht sowohl ein wunderbarer Anlass für einen gemeinsamen Rückblick als auch ein Themengeschenk: Denn es gibt wohl kaum ein anderes Rechtsgebiet, das in den letzten Jahren einen derartigen Bedeutungswandel vollzogen hat.

1. Das neue Bilanzstrafrecht als Geburtstagsgeschenk für die SWK?

Noch vor wenigen Jahren wurde das Bilanzstrafrecht als totes Recht bewertet, das weit hinter den „echten“ einschlägigen Wirtschaftsdelikten, die Organe von Unternehmen betreffen können, einen Dornröschenschlaf dösen sollte. Dieses Dornröschen wurde durch erste Verurteilungen wachgeküsst und erwies sich bei diesem Aufwachen weniger als schöne Prinzessin denn als hässliches Entlein: Der Tatbestand des § 255 AktG rief erhebliche Interpretationsfragen hinsichtlich seiner Reichweite hervor. Diese Situation begann bereits im Vorfeld der Gesetzwerdung des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes größte Kopfzerbrechen zu bereiten: Welche Auswirkungen würden Feststellungen der Enforcement...

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