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Die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung L 1 für 2014
Überblick
Wenn Sie im Jahr 2014 Arbeitnehmer waren, dh, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und auch „andere“ Einkünfte hatten, dann haben Sie eine „normale“ Einkommensteuererklärung auf Formular E 1 (siehe Seite 216 ff) abzugeben. Wenn Sie aber außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine „anderen“ Einkünfte hatten, kommt die Abgabe einer Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung, Formular L 1, in Betracht.
Das Formular L 1 kann dem Finanzamt auch elektronisch via FinanzOnline übermittelt werden. Zu Zweifelsfragen und Auslegungsproblemen im Lohnsteuerrecht gibt es einen umfangreichen Erlass des Finanzministeriums, die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002. Sie sind in Lindeonline zu finden. Die LStR werden laufend überarbeitet, zuletzt durch den 2. LStR-Wartungserlass 2014 vom , BMF-010222/0084-VI/7/2014 (siehe Fragner, SWK 3/2015, 100 ff), den LStR-Wartungserlass 2014 vom , BMF-010222/0006-VI/7/2014 (siehe Fragner, SWK 11/2014, 561 ff, bzw SWK 12/2014, 601 ff), sowie die Ergebnisunterlage Lohnsteuer zumSalzburger Steuerdialog 2014 ( BMF-010203/0312-VI/6/2014; siehe Fragner, SWK 30/2014, 1288). Zur Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen und Neu...