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GesRZ 4, August 2013, Seite 203

Der praktische Fall

Auffassungsunterschiede von Familienangehörigen der Staber-Gruppe – Familienunternehmen und Familienstiftung

Susanne Kalss

In unserer neuen Rubrik „Der praktische Fall“ werden konkrete Rechtsfragen, die nicht gerichtsanhängig wurden, aufbereitet und diskutiert. Damit kommen wir dem vielfach an uns herangetragenen Wunsch nach, auch solche Fälle zu besprechen, die noch nicht Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren. Wir hoffen, damit auch einen Beitrag zur Streitvermeidung zu leisten. Es handelt sich um anonymisierte Fälle; gleichwohl verwenden wir, um die Lebensnähe der Darstellung zu erhöhen und die Lesbarkeit zu erleichtern, – anstelle der sonst üblichen Kürzel – frei gewählte Namen. Die Fälle wurden zum Teil bereits als praktische Fallbeispiele in Workshops oder Universitätsseminaren diskutiert und sollen nun den interessierten Leserinnen und Lesern dieser Zeitschrift zugänglich gemacht werden.

I. Ausgangslage

Die Staber Privatstiftung wurde im Jahr 1997 von drei Geschwistern (zwei Brüder, eine Schwester) errichtet. Die drei Stifter waren gleichberechtigt. Zwei der Stifter sind bereits verstorben. Ein Stifter lebt noch. Alle Stifter haben Nachkommen. Die beiden Verstorbenen haben je zwei Söhne, der lebende Stifter hat einen Sohn und eine Tochter. Der maßgebliche Vermögenswert der Staber Privatstif...

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