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GesRZ 4, August 2016, Seite 289

Aufgriffsrecht und Abfindungsklauseln bei einer GmbH

§ 879 ABGB

§ 76 Abs 4 GmbHG

Beschränkt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH den Entgeltanspruch eines Gesellschafters im Wesentlichen nur für den Fall seines durch Konkurseröffnung bedingten Ausscheidens, nicht aber in einem vergleichbaren Fall auf weniger als den Verkehrswert, so liegt eine sittenwidrige Gläubigerbenachteiligung vor.

(OLG Wien 28 R 64/15k; LG Wiener Neustadt 8 Fr 168/15t)

Im Firmenbuch des LG Wiener Neustadt ist seit die S. GmbH eingetragen. Ihre Gesellschafter sind G. S. mit einer Stammeinlage von 5.000 € sowie Mag. F. S. und die M. GmbH mit Stammeinlagen von je 2.500 €. Alleiniger Geschäftsführer mit selbständiger Vertretungsbefugnis ist seit der Ersteintragung G. S.

Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom gegründet und am zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet. Mit Beschluss vom erging ein Verbesserungsauftrag, den Gesellschaftsvertrag durch einen Nachtrag so zu ändern, dass ein Gesellschafter im Falle seines Ausscheidens nach Pkt 11.1.1. (rechtskräftige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), Pkt 11.1.2. (rechtskräftige Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens) ...

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