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GesRZ 1, Februar 2017, Seite 24

Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen unter schwer nachprüfbaren aufschiebenden Bedingungen

Martin Frenzel

Veräußerungs- und Abtretungsverträge für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen sind notariatsaktspflichtig und stehen oft unter aufschiebenden Bedingungen. Je schwerer der Eintritt aufschiebender Bedingungen nachprüfbar ist, desto stärker wird das Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und Vertragsfreiheit einerseits und dem (angeblichen) Nebenzweck der Notariatsaktspflicht „Identitätsfeststellung des Gesellschafterstands“ andererseits. Dieser Beitrag bietet zunächst eine knappe Zusammenfassung der maßgeblichen Grundlagen – zivilrechtliche Bedingungslehre, Zweck der Notariatsaktspflicht und Zulässigkeit bedingter Abtretungen von Geschäftsanteilen. Darauf aufbauend wird dargelegt, warum die Übertragung von Geschäftsanteilen unter schwer nachprüfbaren aufschiebenden Bedingungen kautelarjuristisch nicht zu empfehlen, aber zulässig ist. Schließlich bespricht der Aufsatz mögliche Gestaltungen des Veräußerungs- und Abtretungsvertrages, des closing memorandum und einer Vorsichtsabtretung.

I. Spannungsfeld zwischen schwerer Nachprüfbarkeit einer aufschiebenden Bedingung und dem Notariatsaktszweck „Identitätsfeststellung des Gesellschafterstands“

Aufschiebende Bedingungen und Rechtssiche...

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