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Eintragung eines Gesellschafter- und Geschäftsführwechsels in das Firmenbuch: Rechtsmittellegitimation
1. Einem GmbH-Gesellschafter kommt im Firmenbuchverfahren Rechtsmittellegitimation zu, wenn die Entscheidung nach dem konkreten Verfahrensstand seine firmenbuchrechtliche Rechtssphäre berührt, etwa weil es um seine Eintragung oder Nichteintragung oder seine Löschung als Gesellschafter geht.
2. Ein Geschäftsführer ist dann rekurslegitimiert, wenn es um seine Eintragung als Geschäftsführer geht und die Wirksamkeit des Bestellungsvorgangs Gegenstand der Überprüfung durch das Firmenbuchgericht war.
3. Es bleibt offen, ob im Falle einer treuhändigen Innehabung eines Geschäftsanteils eine gespaltene Stimmrechtsausübung zulässig ist.
(OLG Wien 6 R 131/18f)
Die M. GmbH ist seit und als deren Alleingeschäftsführerin und -gesellschafterin war bis März 2018 H. G. im Firmenbuch eingetragen. Am beantragte der Einschreiter beim Erstgericht die Eintragung eines Geschäftsführer- und Gesellschafterwechsels. Er habe mit notarieller Annahmeerklärung vom den gesamten Geschäftsanteil der H. G. erworben. Mit Gesellschafterbeschluss vom selben Tag sei H. G. als Geschäftsführerin der Gesellschaft abberufen und zum neuen Geschäftsführer der ...