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Neufassung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages
Wird die Eintragung der Neufassung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages in das Firmenbuch beantragt, hat das Firmenbuchgericht auch inhaltlich nicht geänderte Bestimmungen (hier: Gründungskostenklausel) auf ihre Zulässigkeit zu prüfen.
(OLG Innsbruck 3 R 22/19p; LG Feldkirch 47 Fr 4621/18h)
Im Firmenbuch ist seit die D. GmbH eingetragen, wobei die Gründungskostenregelung gem § 7 GmbHG ihres ursprünglichen Gesellschaftsvertrages vom lautete:
„Die mit der Errichtung und Registrierung der Gesellschaft verbundenen Kosten und Abgaben werden bis zum Höchstbetrag von 25.000 Schilling ... von der Gesellschaft getragen. Die Gründungskosten sind mit der Höhe der tatsächlich aufgewendeten Beträge als Ausgaben in die erste Jahresrechnung einzustellen.“
Am wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Die Gründungskostenregelung lautete nunmehr:
„Die Kosten der Errichtung des Gesellschaftsvertrages und der handelsgerichtlichen Protokollierung werden von der Gesellschaft bis zur Höhe von 25.000 Schilling getragen. Diese Kosten werden mit der Höhe der tatsächlich aufgewendeten Beträge als Ausgabe in die nächste Jahresrechnung eingestellt.“
Am wurde...