Finanzstrafrecht 2018
1. Aufl. 2019
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I. S. 183Vorsteuerabzug als Systembestandteil des Mehrwertsteuerrechts
Der Vorsteuerabzug iHa Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für das Unternehmen ausgeführt werden, ist zentraler Systembestandteil des EU-Mehrwertsteuersystems. Nach traditionellem Verständnis bestand ein bedingungsloses spezifisches Nachweiserfordernis: Nur auf Basis einer formgerechten Rechnung, die alle Voraussetzungen des § 11 UStG erfüllt, war ein Vorsteuerabzug zulässig. Dieses strenge formale Verständnis wurde bereits in der Literatur kritisch hinterfragt und durch den EuGH deutlich entschärft.
Im engeren Sinn war diese strenge formale Nachweispflicht als materieller Nachweis mit Beweismittelbeschränkung bzw Beweismittelausschluss einzustufen. Der Nachweis war in den materiellen Tatbestand eingebettet und es stellte sich die Frage, ob er damit abgabenrechtlich und unter Umständen auch finanzstrafrechtlich zum Tatbestandsmerkmal mutiert.
Die strengen Nachweisanforderungen erscheinen aufgrund der hohen Betrugsanfälligkeit des EU-Mehrwertsteuersystems nachvollziehbar: Der Vorsteuerabzug ist zum einen von der Entrichtung der Umsatzsteuer entkoppelt und andererseits wirkt jede Rechnung quasi als Scheck, was treffe...