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ASoK 5, Mai 2013, Seite 162

Neues aus dem Arbeitnehmerschutzrecht

Novellen zum ASchG und zum ArbIG sowie Erlassung der Nadelstichverordnung

Renate Novak

Der vorliegende Beitrag behandelt überblicksmäßig die jüngsten Änderungen im Arbeitnehmerschutzrecht, insb. die Präventionsmaßnahmen gegen arbeitsbedingte psychische Belastungen.

1. Einleitung

Mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2012 wurde eine weitreichende Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (ArbIG) kundgemacht. Die Änderungen im ASchG (Art. 1) sind am in Kraft getreten und sollen vor allem die Prävention gegen arbeitsbedingte psychische Belastungen verbessern. Im Arbeitsstoffbereich erfolgte eine Anpassung an die CLP-Richtlinie des Chemikalienrechts, weiters wurden eine geringe Anhebung des seit der ASchG-Stammfassung 1995 unveränderten Verwaltungsstrafrahmens und redaktionelle Bereinigungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die ASchG-Änderungen werden auch im ArbIG (Art. 2) nachvollzogen (Strafrahmenerhöhung, gesetzliche Grundlage zur Weitergabe von Unfallberichten).

Zuvor wurde bereits die Überlassungsregelung in § 9 ASchG durch eine Novellierung des ASchG im Rahmen des Arbeitskräfteüberlassungspakets, BGBl. I Nr. 98/2012, geändert (ebenfalls seit in Kraft): Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird für überlassene Arbeitskräfte durch Verstärkung der Koordination zwischen Über...

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