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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4436-3

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 361 Einleitung des Verfahrens

Sieglinde Tarmann-Prentner

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Antragsprinzip
14
II.
Inhalt des Antrags
5, 6
III.
Antragslegitimation
7, 8
IV.
Rehabilitation
9, 10
V.
Minderjährige
11, 12
VI.
Mitwirkungspflicht
13, 14
VII.
Antragstellung bei anderen Rechtsträgern
1517

I. Antragsprinzip

1

Für die Feststellung von Leistungsansprüchen gilt in der Kranken- und Pensionsversicherung das Antragsprinzip (Abs 1 Z 1). Eine Leistungsgewährung ist nur auf Grund eines Antrages zulässig (RS 0085092). In der UV darf der SVT auch von sich aus tätig werden (Abs 1 Z 2). Die anzuwendenden Verfahrensvorschriften des AVG sind in § 357 taxativ aufgezählt. Eine Ausnahme vom Antragsprinzip bildet die Gewährung von Leistungen aus dem VersFall der gemindAF nach § 86 Abs 6, nämlich bei Entziehung des RehabGeldes wegen voraussichtlich dauerhafter Invalidität oder BU (seit dem SVAG 2014).

2

Nach § 13 Abs 2 AVG müssen fristgebundene oder fristbestimmende Eingaben schriftlich eingebracht werden. Leistungsanträge betreffend Hinterbliebenenleistungen sind insofern fristgebunden, als sie den konkreten Anfall der Leistung bestimmen. Auch solche materiell-rechtlichen Fristen sind von § 13 Abs 2 AVG umfasst (RS 0110821). Für die Leistungen des VT aus der UV ist die Antragstellung nur in den g...

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