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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4436-3

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 351e Änderung der Verschreibbarkeit, Preiserhöhung

Hans Seyfried

Übersicht


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I.
Allgemeines
11b
II.
Änderung der Verschreibbarkeit (Abs 2; Abschnitt V VO-EKO)
2
A.
Antrag
3
B.
Entscheidungsfrist
4
C.
Änderung der Verwendung
58
D.
Änderung der Packungsgröße
913
III.
Preiserhöhung (Abs 2; Abschnitt VI VO-EKO)
A.
Antrag
14, 15
B.
Entscheidungsfrist
C.
Evaluation des Antrags
1722
D.
Entscheidungsbegründung
2326

I. Allgemeines

1

Das vertriebsberechtigte Unternehmen kann, sofern sich seine Arzneispezialität bereits im grünen bzw gelben Bereich des EKO befindet, Anträge auf Änderung der Verschreibbarkeit stellen. Hierunter sind Anträge auf Änderung der Verwendung (zB Einschränkung auf Gruppen von Krankheiten, auf ärztliche Fachgruppen, auf Altersstufen von Patienten, auf Mengenbegrenzungen), Änderung der Packungsgröße (zB Austausch von Packungsgrößen, Aufnahme einer weiteren Packungsgröße, Streichung einer von mehreren Packungsgrößen) bei identer Zulassungsnummer sowie Streichung aus dem EKO (vgl Abschnitt V VO-EKO) zu verstehen. Ferner ist es unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Anträge auf Preiserhöhung (vgl Abschnitt VI VO-EKO) zu stellen.

1a

Das bisher nur im Prüfungsumfang der UHK dargelegte Ermessen des DV bei Entscheid...

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