Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3764-8

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 69 Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge

Johannes Derntl

Übersicht


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I.
Ungebührlich entrichtete Beiträge
47
II.
Ausschluss der Rückforderung
811
III.
Ausnahmen vom Ausschluss der Rückforderung
A.
Wiederaufnahme – Leistungsanspruch (Abs 2 letzter Satz)
12, 13
B.
Fehlender Einfluss auf Höhe des Leistungsanspruchs (Abs 4)
IV.
Gegenseitige Verrechnung der Versicherungsträger (Abs 3)
A.
Grundlagen
1618
B.
Anwendungsbereich
C.
Anrechnung/Gutschreibung/Erstattung
2023a
V.
Umfang der Rückforderung und Verfahren
2428
VI.
Verjährung
29, 30

1

Diese Bestimmung regelt die Rückforderung von bereits bezahlten Beiträgen, wobei dieses Recht dem (vermeintlichen) Vers und dem (vermeintlichen) DG, jeweils für ihren Beitragsanteil, zusteht (Abs 6).

2

„Selbst getragen“ iSd Bestimmung hat der Vers die DN-Anteile nicht nur, wenn er sie selbst gezahlt hat, sondern auch dann, wenn sie durch den DG vom Entgelt abgezogen wurden (VwGH 87/08/0086, 2011/08/0036; OGH 8 ObA 69/05p). Darüber hinaus werden die Grundsätze einer Verrechnung von bezahlten Beiträgen zwischen un-/ zuständigem KVT, verbunden mit einer Gutschrift oder Erstattung an den Beitragsschuldner, festgelegt (Abs 3).

3

Die Rückzahlung von Guthaben, die auf Grund von Überweisungen gem §...

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