Sonntag, Martin

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

7. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3434-0

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Sonntag, Martin - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 178 Bemessungsgrundlage für die Geldleistungen; Allgemeines

Sieglinde Tarmann-Prentner

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Höhe
2

I. Allgemeines

1

Die nach den §§ 178 bis 182 zu bestimmende BMG ist neben der MdE der wesentliche Faktor für die Ermittlung der Höhe der Geldleistungen der UV. Für sämtliche Geldleistungen aus der UV kommt stets nur ein und dieselbe BMG in Betracht, Bemessungszeitraum ist nunmehr immer ein volles Kalenderjahr.

Einkünfte der selbstständigen Landwirte, deren UV im BSVG geregelt ist, sind bei mehrfacher Vers mit dem festen Betrag nach § 181 Abs 2 einzubeziehen (10 ObS 156/98h), ebenso Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbst wenn sie bei Eintritt des VF nicht mehr aufrecht waren (10 ObS 310/01p).

Bezieht ein Landwirt im Zeitpunkt des Anfalls einer bäuerlichen Betriebsrente bereits eine ASVG-Pension wegen gemindAF, dann ist die verminderte BMG nach § 148f Abs 3 Z 2 BSVG anzuwenden (10 ObS 72/13f), auch wenn die ASVG-Versicherung im Unfallszeitpunkt noch bestand.

Nicht einrechenbar sind aber Einkünfte aus Tätigkeiten, die (anderen) Sonderversicherungen unterliegen, zB solche der öff Bediensteten.

II. Höhe

2

Nach der Regelberechnung des § 179 ist BMG in der UV die Summe aller Beitragsgrundlagen im letzten Kalenderjahr vor dem Eintritt des VF...

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