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Gleichhaltung von ausländischen Berufsausbildungen
Eine Checkliste für die Praxis
Im Ausland abgeschlossene Berufsausbildungen können einer österreichischen Lehrabschlussprüfung (i. S. d. BAG) gleichgehalten werden. Derartige Anträge sind beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) einzubringen. Mit Deutschland, Ungarn und Südtirol gibt es bilaterale Abkommen, die zahlreiche Lehrabschlussprüfungen unmittelbar gleichstellen.
1. Antragsformulare
Das Antragsformular können Sie unter der Telefonnummer 01 / 71100-5321 oder per Fax unter 01 / 71100-2366 anfordern. Sie finden das Formular auf der Website des BMWFJ unter http://www.bmwfj.gv.at/Berufsausbildung/Inter nationaleBerufsausbildung/Seiten/GleichhaltungeinerausländischenBerufsausbildungmitderösterreichischenLehrabschlussprüfung.aspx.
Das Antragsformular ist ausgefüllt an die Abteilung I/4 im BMWFJ zu übermitteln:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Abteilung I/4
Stubenring 1
1011 Wien
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Gleichhaltungsantrag mit den Unterlagen persönlich einzureichen:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Stubenring 1, 1011 Wien
Mezzanin / Zimmer 82 oder Zimmer 97
Montag – Freitag, 9:00 bis 11:30 Uhr
Gleichhaltungsanträge sind gebührenpflichtig.