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ASoK 4, April 2013, Seite 150

Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige

Die Familienbeihilfe für Volljährige wurde bislang grundsätzlich an die anspruchsberechtigten Eltern ausgezahlt. Eine Möglichkeit, dass die Familienbeihilfe direkt an Volljährige ausgezahlt wird, ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. Dies soll sich nach einem in den Nationalrat eingebrachten und bereits vom Familienausschuss beschlossenen Regierungsentwurf (RV 2192 BlgNR 24. GP) zu einer Novellierung des FLAG künftig ändern. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Familienbeihilfe an Volljährige direkt ausgezahlt werden kann. Die geplante Maßnahme dient dem Anliegen, die Eigenverantwortung und Selbständigkeit junger Menschen verstärkt zu fördern. Damit es bei der Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige bei der Auszahlung der Familienbeihilfe nicht zum Verlust der Geschwisterstaffelung kommt, ist diese neu zu regeln. Ende 2014 soll eine Evaluierung der Inanspruchnahme der Direktauszahlung mithilfe von Daten der Familienbeihilfedatenbank erfolgen.

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