Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 227 Ausleihungen

Dieter Christian

1

Materiell entspricht § 227 der Stammfassung idF RLG. Als Folge des neuen Bottom-up-Konzepts bei den AnhAngaben (§ 236 Rz 12 ff) hat das RÄG 2014 den Einschub „die nicht klein sind“ eingefügt (zuvor § 227 iVm § 242 Abs 2).

2

Bestimmte Forderungen sind gem § 224 Abs 2 A III Z 2, Z 4 und Z 6 – im Interesse einer besseren Darstellung der Finanzlage – als Ausleihungen im Finanzanlagevermögen gesondert auszuweisen. Dabei werden Ausleihungen an verbundene Unt, Ausleihungen an Unt, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige Ausleihungen als eigene Posten angeführt.

3

Die Zuordnung zum FinAV hat zur Folge, dass das gemilderte Niederstwertprinzip iSv § 204 Abs 2 anzuwenden ist.

4

Die Zuordnung einer Forderung zu den Ausleihungen er...

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