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ASoK 1, Jänner 2014, Seite 17

Welcher Lohn liegt dem Grundlohn zugrunde?

Die Ermittlung des „richtigen“ Kollektivvertrages bei Entsendungen

Christoph Wiesinger

In der Literatur gibt es zahlreiche Stellungnahmen zu den Entgeltbestandteilen, die zum Grundlohn zählen. Die zentrale Frage, aus welchem kollektivvertraglichen Mindestlohn sich der Grundlohn des entsandten Arbeitnehmers ergibt, wurde bislang nur wenig behandelt.

1. Mindestentgeltanspruch des österreichischen Arbeitnehmers

1.1. Rechtsgrundlagen des kollektivvertraglichen Mindestlohnanspruchs

Es gibt in Österreich bekanntlich keinen durch Gesetz bestimmten Mindestlohn (Mindestgehalt), dieser wird vielmehr durch Kollektivvertrag festgelegt; seine Substitutionsformen (Satzung, Mindestlohntarif) sollen hier außer Betracht bleiben.

Dem Kollektivvertrag sind alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterworfen, die zur Zeit des Abschlusses des Kollektivvertrages Mitglied einer der den Kollektivvertrag abschließenden Körperschaften waren oder dies später werden (§ 8 Z 1 ArbVG). Nach § 4 ArbVG sind die gesetzlichen Interessenvertretungen jedenfalls kollektivvertragsfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen (die hier aber nicht weiter von Interesse sind) können auch andere Berufsvereinigungen die Kollektivvertragsfähigkeit erwerben, was auf Arbeitnehmerseite auf den ÖGB und seine Teilgewerkschaften zutrifft. Dabei ist zu bea...

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