Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 7, Juli 2014, Seite 23

Lohndumping in der Bauwirtschaft – aktuelle Judikatur

Dr. Christoph Wiesinger ist Referent in der Geschäftsstelle Bau in der Wirtschaftskammer Österreich, Wien.

Christoph Wiesinger

Seit 2011 ist die Unterentlohnung von Arbeitnehmern mit Verwaltungsstrafe bedroht. Eine Statistik zum zeigt, dass von 201 bis zu diesem Datum rechtskräftigen Bescheiden 111 das Baugewerbe (inklusive Entsendebetriebe!) betreffen; an zweiter Stelle folgt – mit 26 Bescheiden – das Bauhilfsgewerbe. Nunmehr liegen auch die ersten Entscheidungen des VwGH vor und das bedeutet, dass ein Hinweis auf unklare Auslegungsmöglichkeiten des Kollektivvertragstextes keinesfalls mehr als Entschuldigungsgrund gewertet werden kann.

Facharbeiterlohn für Personen ohne Lehrabschlussprüfung (Bauindustrie/Baugewerbe) ()

Ein Arbeitgeber setzte vier Personen, die keine Lehrabschlussprüfung hatten, zu Maurerarbeiten ein, entlohnte sie aber nicht als Facharbeiter (Lohngruppe IIb KV Bauindustrie/Baugewerbe). Er brachte vor, dass die Arbeiten qualitativ so schlecht ausgeführt waren, dass sie unbrauchbar waren.

Regelung in § 5 Z 15 des Kollektivvertrags für Bauindustrie/Baugewerbe:„Arbeitnehmer, die zu Arbeiten herangezogen werden, welche einem erlernten Beruf entsprechen, haben für die Dauer dieser Beschäftigung, wenn ihre Arbeit der eines Facharbeiters gleichkommt, Anspruch auf den ...

Daten werden geladen...