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bau aktuell 6, November 2014, Seite 225

Die neue Mindestentgeltkontrolle betreffend Bauarbeiter

Änderungen bei der Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung durch das ASRÄG 2014

Christoph Wiesinger

Die Unterschreitung des Mindestlohns steht seit unter Verwaltungsstrafandrohung. Die Bestimmungen wurden unter anderem eingeführt, um für einen gleichen Wettbewerb auf Österreichs Baustellen zu sorgen, indem für alle Marktteilnehmer nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch die gleichen Mindestlohnbestimmungen gelten. Diese Bestimmungen werden mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) nunmehr grundlegend überarbeitet und sollen am in geänderter Form für alle Branchen in Kraft treten.

1. Arbeitsrechtliche Grundlagen

1.1. Arbeitsrechtliches Kollisionsrecht

Die Prüfung des Mindestlohnanspruchs eines Arbeitnehmers, der in Österreich eine Arbeitsleistung erbringt, hat zuallererst mit der Prüfung, welche Rechtsordnung überhaupt zur Anwendung kommt, zu beginnen. Die entsprechenden Bestimmungen enthält Art 8 der Rom I-VO. Dieser sieht folgende Grundzüge vor:

Arbeitsverträge unterliegen dem Recht jenes Staates, in dem oder von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (Art 8 Abs 2 der Rom I-VO); das bedeutet, dass bei Entsendungen (zunächst) grundsätzlich das Recht des Entsendestaates gilt, weil dort der gewöhnliche Arbeitsort liegt.

Arbeitgeber und...

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