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Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 349 Schadenersatz

Ulrich Edelmann/Thomas Ratka

Übersicht der Kommentierung


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I.
Norminhalt und -entwicklung
1, 2
II.
Normzweck
3
III.
Unternehmensbezogene Geschäfte
4, 5
IV.
Methode der Schadensberechnung
6
V.
Verzugszinsen
710

I. Norminhalt und -entwicklung

1

Während das allg SchadenersatzR v sog „gegliederten Schadensbegriff“, der zw positivem Schaden und entgangenem Gewinn unterscheidet, ausgeht (§ 1293 ABGB), bestimmt § 349 als untrechtl lex specialis, dass bei beiderseitig unternehmensbezogenen Geschäften stets beides zu ersetzen ist.

2

Die Vorgängerbestimmung (Art 8 Nr 2, 4. EVHGB) bezog sich auch auf einseitig unternehmensbezogene Geschäfte und betraf daher NichtUnt gleichermaßen. Dagegen wurde rechtspolitische Krit erhoben, die v Gesetzgeber bei der Erlassung des HaRÄG aufgegriffen wurde. Im Zuge der Handelsrechtsreform erwog man zunächst überhaupt die (schließl nicht erfolgte) Streichung der Norm mit der Begr, dass eine systematische Einheit v UntR u...

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