Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 270 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers

Rudolf Steckel

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Bestellung des Abschlussprüfers durch die Gesellschaft
4
A.
Wahlvorschlag
58
B.
Bestellung eines Einzelabschlussprüfers
915
C.
Bestellung des Konzernabschlussprüfers
16,

Grundlage für das Tätigwerden des Abschlussprüfers ist seine Bestellung. In § 270 wird das Rechtsverhältnis zw der Ges und dem Abschlussprüfer geregelt. Die Zuständigkeit und die Form für Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers sowie dessen Kündigungsrecht bei der Prüfung des Einzel- und des KAbschlusses werden definiert. Die

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