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ISR 7, Juli 2016, Seite 235

Namensnutzung im Konzern

Julian Böhmer

ISR.2016.07.R.01

AStG a.F. (i.d.F. des StVergAbG vom ) § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 4

Eine Namensnutzung im Konzern begründet keine Geschäftsbeziehung i.S. § 1 Abs. 4 AStG a.F., die den Ansatz eines Korrekturbetrags i.S. § 1 Abs. 1 AStG a.F. rechtfertigt.

BFH Urt. - I R 22/14

Das Problem: Gerichtliche Verfahren zu materiellen Verrechnungspreisfragen sind in Deutschland eher selten. Dementsprechend besteht zu entsprechend vielen Fragen noch keine Rechtssicherheit.

Der BFH hatte in der Rechtssache I R 22/14 nun wieder einmal die Gelegenheit, zu materiellen Verrechnungspreisfragen Stellung zu nehmen. Im konkreten Fall hatte ein Steuerpflichtiger einer ausländischen Gesellschaft unentgeltlich das Recht zur Nutzung eines Namens eingeräumt. Die Betriebsprüfung und dieser folgend das FA sahen darin eine nach § 1 Abs. 1, 4 AStG zu korrigierende Geschäftsbeziehung. Darin wurden sie dem Grunde nach durch das FG Münster bestätigt (vgl. FG Münster v. – 4 K 1053/11 E, EFG 2014, 921 ff. = ISR 2014, 190 m. Anm. Haverkamp). Der Höhe nach wich das FG Münster allerdings von der Auffassung der Betriebsprüfung, die die sog. Knoppe-Formel – eine Form pauschaler Gewinnaufteilung, herangezogen hatte – ab...

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