Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verminderte Freibeträge gem. § 16 Abs. 2 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige trotz § 2 Abs. 3 ErbStG unionsrechtswidrig
ISR.2016.10.R.05
AEUV Art. 63, 65
Die Art. 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach bei Schenkungen unter Gebietsfremden die Steuer unter Anwendung eines niedrigeren Steuerfreibetrags berechnet wird, wenn der Erwerber keinen spezifischen Antrag stellt. Diese Artikel stehen auch und auf jeden Fall einer nationalen Regelung entgegen, wonach die Steuer auf Antrag eines solchen Erwerbers unter Anwendung des höheren Freibetrags berechnet wird, der für Schenkungen unter Beteiligung zumindest eines Gebietsansässigen gilt, wobei die Wahrnehmung dieser Option durch den gebietsfremden Erwerber bewirkt, dass für die Berechnung der Steuer auf die betreffende Schenkung alle Schenkungen, die dieser Schenkungsempfänger in den zehn Jahren vor und den zehn Jahren nach der Schenkung von derselben Person erhalten hat, zusammengerechnet werden.
- Hünnebeck
Das Problem: Nach § 2 Abs. 3 ErbStG wird auf Antrag ein Vermögensanfall mit Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn der Erblasser bzw. Schenker oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer (§ 9 ErbStG) einen Woh...