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ISR 6, Juni 2024, Seite 193

Ist eine höhere Schenkungsteuer auf die Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein europarechtswidrig?

Johannes Baßler

ErbStG § 15, § 19; DBA-FL Art. 24; AEUV Art. 63, 65; EWRAbk. Art. 40

Ist Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) vom dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer entgegensteht, die für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden an eine ausländische Stiftung auch dann die höchste Steuerklasse III zugrunde legt, wenn die Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (Familienstiftung), während sich im entsprechenden Fall bei einer inländischen Familienstiftung die Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Schenker (Stifter) richtet, was bei der inländischen Familienstiftung zur Anwendung der günstigeren Steuerklasse I oder II führt?

FG Köln Urt. - 7 K 217/21 - ECLI:DE:FGK:2023:1130.7K217.21.2000

Das Problem: Die Klägerin ist eine rechtsfähige Familienstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung in Z, Fürstentum Liechtenstein. Sie wurde im Jahre 2014 nach liechtensteinischem Recht durch die Stifterin in Liech...

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