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ISR 04, April 2015, Seite 139

Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigungspflicht auf Grundlage der Niederlassungsfreiheit

Stefan Müller

ISR.2015.04.R.03

Corporation Tax Act 2010 Sec. 119 Abs. 2, 4; AEUV Art. 49, 54; EWR-A Art. 31, 34

Leitsätze Einsender

Die Klage der Kommission gegen die britischen Regelungen zum grenzüberschreitenden Konzernabzug wird abgewiesen.

(Leitsatz des Verfassers)

- Kommission ./. Vereinigtes Königreich

Das Problem: Gibt es nun eine grenzüberschreitende Verlustberücksichtigungspflicht im Rahmen der Gruppenbesteuerung auf Grundlage der Niederlassungsfreiheit oder gibt es sie nicht? Mit anderen Worten: Soll die Marks & Spencer-Entscheidung des EuGH aus dem Jahre 2005 revidiert werden oder bleibt es bei dem dort Gesagten? Diese Grundsatzfrage hat Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom in der Rs. C-172/13 ( C- 172/13, ECLI:EU:C:2014:2321, ISR 2014, 415) (erneut) aufgeworfen, einem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Großbritannien zu einer verfahrensrechtlichen Vorschrift innerhalb der Umsetzungsregelungen zur ersten Marks & Spencer-Entscheidung (, ECLI:EU:C:2005:763 = IStR 2006, 19 m. Anm. Englisch = FR 2006, 177). Die Generalanwältin hatte ihren Entscheidungsvorschlag, ...

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