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Mögliche Unionsrechtswidrigkeit der deutschen Schachtelstrafe – Zur objektiven Vergleichbarkeit bei der Konzernbesteuerung von gebietsansässigen Muttergesellschaften mit gebietsansässigen und gebietsfremden EU-Tochtergesellschaften
AEUV Art. 49, Art. 54
Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über eine Regelung zur Konzernbesteuerung entgegensteht, nach denen
– eine gebietsansässige Muttergesellschaft, die sich für die Konzernbesteuerung zusammen mit den gebietsansässigen Gesellschaften entschieden hat, bei Dividenden, die sie von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften erhält, die, wenn sie gebietsansässig wären, objektiv für die Wahl der Konzernbesteuerung in Betracht kämen, Anspruch auf die Neutralisierung der Hinzurechnung eines pauschal auf 5 % des Nettobetrags der Dividenden festgelegten Anteils für Ausgaben und Aufwendungen hat,
– während einer Muttergesellschaft, die sich nicht für eine solche Konzernbesteuerung entschieden hat, obwohl sie dies aufgrund von Kapitalverflechtungen mit anderen gebietsansässigen Gesellschaften hätte tun können, eine solche Neutralisierung versagt wird.
u. C-408/22
Das Problem Die beiden verbundenen Vorabentscheidungsersuchen betrafen jeweils französische Muttergesellschaften, die von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften Dividenden bezogen, die aufgrund des franz...