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Pauschalbesteuerung von Erträgen aus intransparenten Investmentfonds nach § 6 InvStG ist europarechtswidrig
ISR.2014.11.R.03
AEUV Art. 63; InvStG §§ 5, 6
Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, wonach, wenn ein ausländischer Investmentfonds die in dieser Regelung vorgesehenen, unterschiedslos für inländische und ausländische Fonds geltenden Verpflichtungen zur Bekanntmachung und Veröffentlichung bestimmter Angaben nicht erfüllt, die Erträge, die der Steuerpflichtige aus diesem Investmentfonds erzielt, pauschal zu besteuern sind, da diese Regelung dem Steuerpflichtigen nicht ermöglicht, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte nachweisen lässt.
- van Caster und van Caster
Das Problem: Das Verfahren beim EuGH wurde durch eine Vorlage des FG Düsseldorf (FG Düsseldorf v. – 16 K 3383/10 F, ISR 2012, 27) angestoßen. Das FG hatte darin erhebliche Zweifel an der Gemeinschaftsrechtskonformität (nunmehr: Unionsrechtkonformität) im Hinblick auf eine „faktische“ Benachteiligung ausländischer Investmentfonds geäußert.
S. 380
In der mündlichen Verhandlung, die im Oktober des letzten Jahres stattfand, wurde das Urteil für April 201...