Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pauschale Besteuerung intransparenter Investmentfonds europarechtskonform?
ISR.2012.01.R.05
EG Art. 56, 58 Abs. 3 (jetzt Art. 63, 65 AEUV); InvStG §§ 5, 6; EStG § 20
Ist die Kapitalverkehrsfreiheit dahingehend auszulegen, dass sie einer Anwendung des § 6 InvStG und damit einer pauschalen Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds, welche die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten des § 5 InvStG nicht erfüllen, entgegensteht, weil die Norm faktisch nur ausländische Investmentfonds betrifft?
FG Düsseldorf Vorlage an den F
Das Problem: Die Kläger erzielten in den Streitjahren Erträge aus thesaurierenden Auslandsfonds. Die Investmentfonds erfüllten sämtlich die Pflichten des § 5 InvStG nicht (sog. schwarze oder intransparente Fonds). In den Feststellungerklärungen ermittelten die Kläger die Einkünfte aus diesen Fonds pauschal mit einem Prozentsatz zwischen 1,7 und 3 Prozent auf die Depotwerte zum Jahresende. Das Finanzamt stützte sich dagegen auf die nach § 6 InvStG ermittelten – durchweg höheren – Werte. Nach Auffassung der Kläger ist § 6 InvStG unionsrechtswidrig und daher nicht anwendbar.
Die Entscheidung des Gerichts: Das FG Düsseldorf hat Zweifel an der Europarechtskonformität des § 6 S. 28InvStG. Es hat dem EuGH in einem Vorabentscheidungs...