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Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gem. § 6 InvStG mit dem Unionsrecht
ISR.2016.04.R.10
AEUV Art. 63, 64; InvStG §§ 2, 5, 6; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
1. Die Regelung des § 6 InvStG unterfällt nicht der Stillhalteklausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV.
2. Inländischen Anteilsscheininhabern eines Investmentfonds mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika steht zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gem. §§ 2, 6 InvStG die Möglichkeit zu, die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentvermögens gem. § 5 Abs. 1 InvStG nachzuweisen (entgegen BStBl. I 2015, 610).
BFH Urt. - VIII R 27/12
Das Problem: Die Entscheidung bereichert die Rechtsprechung zur Unionsrechtskonformität der pauschalen Besteuerung von intransparenten Investmentfonds nach § 6 InvStG.
In 2012 urteilten binnen zwei Monaten drei FG über die Rechtmäßigkeit des § 6 InvStG. Während das FG Berlin-Brandenburg v. – 1 K 1159/08, EFG 2012, 1727 sowie das FG Hamburg v. – 3 K 131/11, EFG 2012, 1856 die Norm sowohl als unions- als auch als verfassungsrechtskonform beurteilten, legte das FG Düsseldorf „seinen“ Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor ( F, IStR 2012, 663). Dieser urteilte in jenem Verfahren, dass § 6 InvStG gegen die Kapitalverkehrsf...