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ISR 8, August 2014, Seite 274

Landwirtschaftlich bewirtschaftetes Grundstück als Betriebsstätte i.S.v. § 12 AO

Thorsten Krain

ISR.2014.08.R.02

AO § 12; EStG 2002 § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 1, § 32b Abs. 1 S. 3; DBA NLD 1959 Art. 4, Art. 20 Abs. 2

Bewirtschaftete Grundstücksflächen, die zu einem inländischen landwirtschaftlichen Betrieb gehören und im grenznahen Ausland (hier: den Niederlanden) belegen sind, können als Betriebsstätte i.S.v. § 12 AO zu qualifizieren und die hierdurch erzielten Einkünfte deshalb gem. § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 2002 n.F. vom sog. Progressionsvorbehalt auszunehmen sein.

BFH Urt. - I R 68/12

Das Problem: Der Betriebsstättenbegriff unterliegt gerade in der jüngeren Vergangenheit zahlreichen Veränderungen aus unterschiedlichen Richtungen. Neben der Fortentwicklung des Begriffs durch die Rechtsprechung der FG, des BFH und des EuGH sowie diversen Verwaltungsanweisungen sind dabei vor allem die Bemühungen der OECD im Rahmen der Überarbeitung des Musterkommentars zum OECD-Musterabkommen zu nennen. In einem Konsultationspapier hat die OECD Anfang des Jahres 2013 Änderungsvorschläge der Kommentierung des OECD-Musterabkommens zum Betriebsstättenbegriff vorgestellt. Das FG Köln als Vorinstanz hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern von einem Landwirt bewirtschafteter Grund und Boden in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine ...

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