Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umfassende Verschärfung von § 50i EStG im Rahmen des „Kroatiengesetzes“
Mit dem AmtshilfeRLUmsG vom wurde ein neuer § 50i EStG geschaffen, der Gestaltungsmodelle zur Umgehung der deutschen Entstrickungsbesteuerung – vorrangig nach § 6 AStG – mit gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften einfängt. Da die Vorschrift Regelungslücken aufwies, hat der Gesetzgeber nach nur einem Jahr eine Anpassung vorgenommen. Die neugefassten Regelungsbereiche sind Inhalt des vorliegenden Beitrags.With the Mutual Assistance Directive Implementation Act of 26th June 2013 the German legislator introduced a new provision in the Income Tax Law (Sec. 50i EStG) which counters tax saving models obviating German exit taxation – primarily Sec. 6 AStG – using commercially-classified or commercially-infected partnerships. However, as the provision seemingly suffered from regulatory gaps, the legislator introduced comprehensive modifications to it. The present article examines these newly designed regulatory changes.
I. Problemstellung – Historischer Hintergrund
Ursprung der Einführung und der jüngsten Normenerweiterung des § 50i EStG waren steuerliche Gestaltungsmodelle, die die Vermeidung der deutschen Entstrickungsbesteuerung in Wegzugsfällen – insbesondere § 6 AStG und § 4 Abs. 1 S. 3 EStG – bezwe...