Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das nationale Kassenstaatsprinzip und seine Reichweite
Das Kassenstaatsprinzip ist ein altbekanntes, aber keineswegs unumstrittenes Prinzip der Einkünftezuordnung im nationalen und internationalen Steuerrecht. Da in jüngster Zeit in Gerichtsverfahren, der Literatur und auch rechtspolitisch über seine Reichweite und damit den Besteuerungszugriff gestritten wird, zeigt der Beitrag den Auslegungsdissens zu § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG auf.This article relates to the recent discussion concerning the paying-state principle in Germany and illustrates the question whether to prefer a restrictive or an extensive interpretation of the national provision in § 49 para. 1 no. 4 lit. b Einkommensteuergesetz (Income Tax Act).
I. Die aktuelle Diskussion: „Wer zahlt, besteuert nicht?“
Einkünfte von im Ausland tätigen, nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Mitarbeitern privatrechtlich organisierter, aber staatlich finanzierter Einrichtungen (insbesondere im Bereich der Entwicklungshilfe) blieben in der Vergangenheit oftmals unbesteuert. Dieser Praxis ist in jüngerer Zeit das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom entgegengetreten. Nach Ansicht des FG besteht das Besteuerungsrecht Deutschlands im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, weil der Begriff der inländischen öffentlichen Kasse in § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG bei wei...