Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 2, Februar 2013, Seite 54

Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 (Art. 9 Abs. 1 OECD-MA) gegenüber Sonderbedingungen bei beherrschenden Gesellschaftern - Gewinnabgrenzung

Xaver Ditz

KStG 2002 § 8 Abs. 3 Satz 2; DBA-Niederlande 1959 Art. 6 Abs. 1

Der abkommensrechtliche Grundsatz des „dealing at arm’s length“ (nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA, hier: nach Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959) entfaltet bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung gegenüber den sog. Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung unterworfen sind.

BFH Urt. - I R 75/11

FG Hamburg - 6 K 179/10

IStR 2012, 190

Das Problem: Soweit die deutsche Finanzverwaltung Einkünftekorrekturen aufgrund unangemessener Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen vornimmt, stellt sich im DBA-Fall die Frage, ob die einschlägige Einkünftekorrekturvorschrift des innerstaatlichen Rechts (d.h. vGA, vE, Entnahme und § 1 Abs. 1 AStG) sowohl hinsichtlich ihrer Tatbestandsvoraussetzungen als auch in Bezug auf die Korrektur der Höhe nach durch die Art. 9 Abs. 1 OECD-MA nachgebildete Abkommensnorm gedeckt ist. In diesem Zusammenhang hatte der I. Senat des BFH in seinem Urteil v. über folgenden (sehr praxisrelevanten) Sachverhalt zu entscheiden: Eine in Deutschland ansässige GmbH (T GmbH) nutzte zahlreiche Dienstleistun...

Daten werden geladen...