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ISR 2, Februar 2012, Seite 63

Betriebsstättenvorbehalte und AOA: Der Begriff der „tatsächlichen Zugehörigkeit“ nach dem OECD-MK 2010

Christian Kaeser

Mit dem „Authorised OECD Approach“ (AOA) wurde das Verständnis des für die Betriebsstättenvorbehalte der Art. 10, 11, 12, 13 und 21 OECD-MA relevanten Begriffs der „tatsächlichen Zugehörigkeit“ eines Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte mit der Zuordnung des Wirtschaftsguts für Zwecke der Gewinnermittlung nach Art. 7 Abs. 2 OECD-MA gleichgesetzt. Der Beitrag untersucht, inwiefern sich hieraus insbesondere bzgl. der Zuordnung von Beteiligungen zu Betriebsstätten Unterschiede zu dem von der Rspr. des BFH entwickelten funktionalen Verständnis des genannten Begriffs ergeben könnten und kommt zu dem Ergebnis, dass entsprechende Abweichungen letztlich vor allem aus dem Verständnis der „Significant People Function“ resultieren werden.With the implementation of the „Authorized OECD Approach“ (AOA) the OECD-Model Commentaries’ interpretation of when an asset is „effectively connected“ with a permanent establishment so that articles 10, 11, 12, 13 or 21 OECD-MTC do not apply was fully aligned with the attribution of economic ownership of this asset for purposes of article 7 OECD-MTC. The following article analyzes if and to what extent this approach will differ from the functional underst...

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