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ISR 08, August 2013, Seite 261

Der „Authorised OECD Approach“ wird Wirklichkeit

Xaver Ditz

Mit dem AmtshilfeRLUmsG wurde der durch die OECD in 2010 in Art. 7 OECD-MA aufgenommene „Authorised OECD Approach“ in innerstaatliches Recht (konkret: § 1 AStG) transferiert. Der Autor stellt Einzelheiten der Neuregelungen in § 1 AStG dar und unterzieht diese einer kritischen Würdigung.The Authorised OECD Approach, which was introduced in Art. 7 of the OECD Model Convention in 2010, has been transposed into German national law (sec. 1 of the Foreign Tax Act). The author describes and analyses these new rules.

I. Einführung

Der OECD-Rat hat am im Rahmen des „Update 2010“ weitreichende Änderungen der Betriebsstättengewinnabgrenzung nach Art. 7 OECD-MA beschlossen. Im Kern betreffen die Änderungen – aufbauend auf den OECD-Betriebsstättenberichten 2008 und 2010 – eine uneingeschränkte Anwendung und Umsetzung der Unabhängigkeit sowie Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte für Zwecke ihrer Gewinnabgrenzung nach dem sog. „Authorised OECD Approach“ („AOA“).

Nachdem der AOA zwischenzeitlich schon Einzug in die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA gehalten hat, ist es nach zahlreichen Anläufen, die bis in den März des Vorjahres zurückreichen, mit dem AmtshilfeRLUmsG nunmehr auch...

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