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Wünscher (Hrsg)

FlexKapGG | Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4926-9

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Dokumentvorschau
Wünscher (Hrsg) - FlexKapGG | Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz

§§ 17 bis 18

Florian Wünscher/Clemens Spitznagel/Laura Gottardi

Zu § 16 bis 18

Der Regelungsvorschlag entspricht den aktienrechtlichen Parallelbestimmungen (§§ 65a bis 66 AktG). Für die FlexKapG nicht übernommen werden soll allerdings § 65b Abs. 1 zweiter Satz AktG, der einem Kreditinstitut im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs eine Inpfandnahme eigener Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals erlaubt (vgl. näher dazu Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 65b Rz 10).

Auch von einer Übernahme des § 66a AktG wird – wegen des ungeklärten Verhältnisses dieser Bestimmung zu § 82 GmbHG und der im GmbH-Recht fehlenden europarechtlichen Verpflichtung, eine solche Bestimmung vorzusehen – Abstand genommen. Den Wertungen, die der Ausnahme gemäß § 66a für Mitarbeiterbeteiligungen zu Grunde liegen, wird jedoch auch bei der Auslegung des § 82 GmbHG Rechnung zu tragen sein.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Inpfandnahme eigener Geschäftsanteile (§ 17)
13
A.
Voraussetzungen
47
B.
Rechte aus in Pfand genommenen eigenen Geschäftsanteilen
8
C.
Rechtsfolgen einer unzulässigen Inpfandnahme
9
II.
Erwerb eigener Geschäftsanteile durch Dritte (§ 18)
10, 11
A.
Tochterunternehmen
12, 13
B.
Treuhänderinnen
1416

I. Inpfandnahme eigener Geschäftsanteile (§ 17)

1

Die Inpfandnahme eigener Geschäftsanteile ist dem Erwerb eig...

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