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Wünscher (Hrsg)

FlexKapGG | Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4926-9

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Dokumentvorschau
Wünscher (Hrsg) - FlexKapGG | Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz

§ 14 Teilbarkeit des Geschäftsanteils

Stefanie Heimel

Zu § 14

Wegen des weniger personalistischen Charakters der FlexKapG soll das Regel-Ausnahme-Verhältnis des GmbHG betreffend die Teilbarkeit von Geschäftsanteilen umgekehrt werden. In Ermangelung einer gegenteiligen Regelung im Gesellschaftsvertrag sind die Geschäftsanteile also teilbar.

Sofern im Gesellschaftsvertrag die Ausgabe von Stückanteilen gemäß § 13 vorgesehen ist, die nach dem dritten Satz dieser Bestimmung nicht (weiter) teilbar sind, kommt § 14 keine Bedeutung zu.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Teilbarkeit als Regelfall
14
II.
Regelung im Gesellschaftsvertrag
58
III.
Übertragung der Mitgliedschaftsrechte
911

I. Teilbarkeit als Regelfall

1

Ergänzend zu § 75 Abs 2 GmbHG, der die „Einheitlichkeit“ (zwingend) des Geschäftsanteils einer GmbH festlegt, normiert § 79 GmbHG, dass die Teilung eines Geschäftsanteils nur dann zulässig ist, wenn den Gesellschafterinnen im Gesellschaftsvertrag die Abtretung von Teilen eines Geschäftsanteils gestattet ist.

2

Der Regelfall der Unteilbarkeit des Geschäftsanteils wird für die FlexKapG umgekehrt; das FlexKapGG ordnet in § 14 als Regelfall die Teilbarkeit an, welche gesellschaftsvertraglich jedoch ausgeschlossen werden kann.

3

Sofern im Gesellschafts...

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