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Wünscher (Hrsg)

FlexKapGG | Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4926-9

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Dokumentvorschau
Wünscher (Hrsg) - FlexKapGG | Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz

§ 10 Mitverkaufsrecht der Unternehmenswert-Beteiligten

Jakob Hartig

Zu § 10

Abs. 1

§ 9 Abs. 1 verlangt als Voraussetzung für die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag, die gemäß § 10 Abs. 1 mit einer Bestimmung über das Mitverkaufsrecht verbunden sein muss. Dieses Recht muss jedenfalls dann bestehen, wenn die Gründungsgesellschafterinnen ihre Geschäftsanteile mehrheitlich veräußern (erster Satz); weitere Mitverkaufsfälle können gesellschaftsvertraglich definiert werden (zweiter Satz).

Das Vorhandensein einer den Vorgaben des § 10 entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag ist zunächst von der Notarin und in weiterer Folge auch vom Firmenbuchgericht zu prüfen, das die neue Gesellschaft bzw. die Änderung des Gesellschaftsvertrags einträgt.

Abs. 2

Das Mitverkaufsrecht nach § 10 soll dadurch ausgelöst werden, dass die Gründungsgesellschafterinnen ihre Geschäftsanteile mehrheitlich veräußern wollen. Als Gründungsgesellschafterinnen sind dabei gemäß Abs. 2 erster Satz jene Personen anzusehen, die im Gesellschaftsvertrag als solche benannt werden, wobei diese Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Ausgabe der Unternehmenswert-Anteile über die Mehrheit ...

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