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Wünscher (Hrsg)

FlexKapGG | Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4926-9

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Wünscher (Hrsg) - FlexKapGG | Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz

§ 7 Schriftliche Abstimmung

Stefan Hammerschmidt

Zu § 7

Auch bei der FlexKapG soll eine schriftliche Beschlussfassung grundsätzlich nur zulässig sein, wenn alle Gesellschafterinnen im Einzelfall mit dieser Vorgangsweise einverstanden sind. Anders als bei der GmbH, bei der das Erfordernis der Mitwirkung aller Gesellschafterinnen nicht abdingbar ist (vgl. Enzinger in Straube WK GmbHG § 34 Rz 65), soll von diesem Erfordernis allerdings durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag abgegangen werden können (vgl. Abs. 1). Dadurch wird dem – vor allem seitens der Startups geäußerten – Wunsch Rechnung getragen, Umlaufbeschlüsse auch ohne individuelles Einverständnis aller Gesellschafterinnen fassen zu können.

Sofern der Gesellschaftsvertrag eine solche Bestimmung enthält, reicht es für eine gültige Beschlussfassung aus, dass sich alle stimmberechtigten Gesellschafterinnen an der betreffenden Abstimmung beteiligen konnten; es besteht also an sich kein gesetzliches Mindestteilnahmequorum. Für die Ermittlung des Beschlussergebnisses gilt allerdings § 34 Abs. 2 GmbHG; es kommt also für die Feststellung der für den jeweiligen Beschlussgegenstand erforderlichen Mehrheit nicht bloß auf die abgegebenen Stimmen, sondern auf die Gesamtz...

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