Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien
1. Aufl. 2013
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S. 801.3. Steuerjahr
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Das DBA Kroatien stellt in Art. 15 Abs. 2 lit. a auf das Kalenderjahr anstatt dem Steuerjahr ab. In Österreich ist das Steuerjahr mit dem Kalenderjahr ident (§ 2 Abs. 1 EStG). Auch in Kroatien entspricht das Steuerjahr im Rahmen der Besteuerung von natürlichen Personen dem Kalenderjahr (IBFD, Croatia – Individual Taxation – Country Surveys, point 1.10.1.; Alajbeg, in Lang et al. (Hrsg.), OECD and UN Model Conventions, 321).