Michael Lang/Karin Simader

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2228-5

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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien (1. Auflage)

2.2.3. Vorgaben des DBA

10

Art. 10 Abs. 2 lit. a und b DBA Kroatien normieren die zulässige Höchstbesteuerung oder sogar die Steuerbefreiung im Quellenstaat. Im Falle der Dividendenbesteuerung in Form einer Quellensteuer kann die DBA-konforme Besteuerung auf zweierlei Weise erreicht werden: Entweder der Abzugsverpflichtete wendet das DBA sofort an und reduziert die einzubehaltende Steuer an der Quelle, oder der Abzugsverpflichtete lässt die Bestimmungen des DBA vorerst unangewendet und verweist den Einkünfteempfänger auf den Rückerstattungsweg (zur Wahlfreiheit vgl. MA-Komm., Art. 10 Rz. 19; vgl. weiters Staringer, in Gassner/Lang/Lechner [Hrsg.], Methoden, 210 f.; Zehetner, Kapitalertragsteuer, 76 f.; Jirousek/Loukota, ÖStZ 2005, 335). Vogel mahnt allerdings diesbezüglich, dass sowohl der Steuereinbehalt mit anschließender Rückerstattung als auch das Erfordernis der Vorlage einer Ansässigkeits- oder Freistellungsbescheinigung bei Steuerabzug „zum Wortlaut der DBA häufig in Widerspruch stehen“ (Vogel, in Vogel/Lehner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen5, Art. 10–12 Rz. 58). Dieser Meinung folgend erfordert ein DBA, das nicht näher auf die Herstellung der Quellensteuerreduktion eingeht, dass der Abzugsverpflicht...

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