Michael Lang/Karin Simader

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2228-5

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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien (1. Auflage)

2.1.1. Vergleich

2

Art. 10 Abs. 2 MA hat einen anderen Aufbau als die entsprechende Regel des DBA Kroatien. In lit. a wird der Quellensteuersatz für Konzerndividenden festgelegt, in lit. b jener für Portfoliodividenden. Im DBA Kroatien ist die Reihenfolge genau umgekehrt. Materiell besteht allerdings kein Unterschied bei der Besteuerung von Portfoliodividenden (Art. 10 Abs. 2 lit. a DBA Kroatien). Das DBA Kroatien sieht im Einklang mit dem MA einen maximalen Steuersatz im Quellenstaat i.H.v. 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden vor. Bei der Besteuerung von Konzerndividenden bestehen allerdings zwei wesentliche Unterschiede zum MA: Erstens liegen gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. b DBA Kroatien Konzerndividenden bereits ab einer unmittelbaren Kapitalbeteiligung von 10 vom Hundert vor, während das MA eine Beteiligung von 25% erfordert. Zweitens normiert das DBA Kroatien eine Steuerfreiheit von Konzerndividenden im Quellenstaat. Das MA sieht demgegenüber eine maximale Besteuerung von 5% des Bruttobetrags der Konzerndividenden vor (vgl. Gassner, in Gassner et al. [Hrsg.], Die Zukunft des Internationalen Steuerrechts, 96). Art. 10 Abs. 2 lit. a und b DBA Kroatien entsprechen dem österreichischen Abkommensentwurf, Stand (vgl. Gassner et al. [Hrsg.], Die Zukunft des Internationalen Steuerrechts, 116). Ei...

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