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Lang/Simader

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2228-5

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Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien (1. Auflage)

2.4. Verhältnis zu anderen Verteilungsnormen

15

Das DBA Kroatien verfügt in Art. 7 Abs. 7 eine dem MA vergleichbare Subsidiaritätsklausel. Auffallend ist jedoch, dass diese Regelung in der Reihenfolge der Absätze vor jener Regelung des Art. 7 Abs. 8 kommt, die Einkünfte aus Personengesellschaften und stillen Gesellschaften den Gewinnen nach diesem Artikel zuordnet. Im DBA Österreich–Deutschland, das eine ähnliche Vorschrift für Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft enthält, ist diese Reihenfolge umgekehrt. Dies spricht dafür, dass der Vorrang des Art. 10 DBA Kroatien und der anderen Abkommensvorschriften nur in Hinblick auf jene Einkünfte gilt, die in Art. 7 Abs. 1–6 DBA Kroatien geregelt sind, dass aber Unternehmensgewinne nach Art. 7 Abs. 8 DBA Kroatien jedenfalls von Art. 7 umfasst bleiben. Auch wenn der Vergleich zu anderen Abkommen keinen nennenswerten Stellenwert bei der Abkommensinterpretation hat (vgl. Vogel, StbJb 1983/84, 373 ff.; Hannes, Qualifikationskonflikte, 82 f.), könnte der Umstand, dass die Subsidiaritätsklausel vor der Sondervorschrift des Art. 7 Abs. 8 DBA Kroatien eingereiht wurde, Bedeutung haben. Der Wortlaut des Art. 7 Abs. 7 DBA Kroatien deutet wiederum in die andere Richtung: Dort wird generell von den „Bestimmungen dieses Artikels“ und nicht bloß von den ersten sechs Abs...

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